Infos zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – So klappt’s

Wer übernimmt die Pflege, wenn ich nicht da bin?

Wer Angehörige pflegt, braucht auch schon mal eine Auszeit. Ob das ein Arztbesuch, ein Termin beim Amt, ein Treffen mit Freund*innen oder ein Erholungsurlaub ist. Entlastung ist wichtig. Dafür gibt es die sogenannte „Verhinderungspflege“.

ALT&JUNG hilft bei der Beantragung der Verhinderungspflege.

ALT&JUNG unterstützt Anhörige mit seinem Angebot, hilft beim Ausfüllen der Anträge und übernimmt die Verhinderungspflege. Immer noch wissen zu wenige Betroffene, dass es diese Möglichkeit dieser Entlastung gibt.
Nur etwa 15 Prozent der Kund*innen von ALT&JUNG nehmen Verhinderungspflege in Anspruch. So können pflegende Angehörige entlastet werden und die Pflegebedürftigen haben Kontakt zu jemand anderem.

Aufatmen und Energie tanken: mit der Unterstützung durch ALT&JUNG

Hartmut K. atmet auf. Endlich kann er wieder einmal in der Woche vormittags mit seinen Freunden zum Sport gehen und danach auf den Wochenmarkt. Denn er weiß seine schwerkranke Frau in guten Händen. Für drei Stunden in der Woche übernimmt ALT&JUNG die Betreuung. Ein*e Mitarbeiter*in geht mit seiner Frau in den Park, trinkt mit ihr Kaffee oder unterstützt sie beim Zubettgehen für den Mittagsschlaf. Die Verhinderungspflege, auf die pflegende Angehörige Anspruch haben, macht es möglich. So braucht er keine Angst zu haben, dass in seiner Abwesenheit etwas passiert und kann unbeschwert etwas Freizeit genießen.

Anspruch auf Verhinderungspflege

Er ist froh, dass ALT&JUNG ihm dieses Angebot gemacht hat, auf das er aufgrund des hohen Pflegegrades seiner Frau Anspruch hat. Ab Pflegegrad 2 gibt es seitens der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung. Eine kurze Übersicht finden Sie zum Beispiel hier

Budget der Kurzzeitpflege als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit

Ähnlich wie Hartmut K.geht es vielen Menschen in seiner Situation, die durch die Verhinderungspflege endlich mal wieder Urlaub machen, in Ruhe einkaufen oder sich mit Freund*innen treffen können.

Jährlich stehen bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Zudem können 806 € des Budgets der Kurzzeitpflege als Aufstockung der Verhinderungspflege somit auf bis zu 2.418 € genutzt werden.

Verhinderungspflege in Kürze:

  • Pflegende Angehörige haben für die Vertretung bei der Pflege zu Hause durch Familie, Freunde, Nachbarn oder Pflegedienste Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
  • Jedes Jahr muss die Verhinderungspflege neu beantragt werden und kann auch stundenweise über das Jahr verteilt werden.
  • Der Zuschuss kann rückwirkend beantragt werden (Rechnungen & Belege unbedingt aufheben!)
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, ob Familie, Freund*innen, Nachbar*innen oder Pflegekräfte die Vertretung übernehmen. Achtung: Für Angehörige bis zum 2. Grad und im gleichen Haushalt lebende Personen gelten besondere Regeln.
  • Verhinderungspflege ist stunden-, tage- oder wochenweise flexibel einsetzbar.
  • Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen bei Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegedienst in Ihrer Nähe.

Lassen Sie sich gern von ALT&JUNG beraten! 

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