Verhinderungspflege ab Juli 2025

Verhinderungspflege 2025 wird flexibler

NEU ab 1. Juli 2025: Verhinderungspflege wird flexibler – ALT & JUNG ist bereit!

Wer Angehörige pflegt, braucht manchmal einfach eine Pause. Die Verhinderungspflege wird ab Juli 2025 neu geregelt – ein echter Fortschritt für Familien und Pflegedienste.

kurz zur Übersicht:

Was ist Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige werden daheim oder teilambulant gepflegt. Sollten die pflegenden Angehörigen verhindert sein, springt ersatzweise ein Pflegedienst ein – auch Ersatzpflege genannt.

Was ist Kurzzeitpflege?

Sollte vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege in Betracht kommen, steht der pflegebedürftigen Person Kurzzeitpflege zu, also ein stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim.

Und was genau ist NEU an der Änderung der Verhinderungspflege 2025?

  • Pflegebudget 2025: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege werden in einem einheitlichen Jahresbudget (Kalenderjahr) von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst – das bedeutet mehr Flexibilität für Sie!
    Im Klartext: Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 können frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen.
  • Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt – die Leistung steht sofort zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).
  • Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Verhinderungspflege nicht vollständig durch einen Pflegedienst oder eine Einrichtung übernommen wird. 
  • Bisher zahlt die Pflegekasse Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr – nun für acht Wochen. Und die Zeit muss nicht am Stück genommen, sondern kann die Tage flexibel übers Jahr verteilen werden – sogar stundenweise. 
  • Eigenanteile in Einrichtungen werden kürzer und transparenter berechnet (gilt für Kurzzeitpflege).

Was bedeutet das für unsere Zusammenarbeit?

Als ambulanter Pflegedienst kann ALT & JUNG Sie noch gezielter unterstützen –
bei Urlaub, Krankheit oder einfach zur Entlastung. 

Planung, Dokumentation & Abrechnung:
Wir behalten den Überblick, Sie konzentrieren sich aufs Wesentliche.

Einen Überblick erhalten Sie hier.

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Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich!

Telefon 0221-94 20 23-0

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