ALT & JUNG Pflegereform_2027

Pflegereform 2027: Mögliche Änderungen bei der Abrechnung von Pflegeleistungen

Zum 1. Januar 2027 könnten sich im Rahmen der geplanten Pflegereform Änderungen bei der Finanzierung und Abrechnung bestimmter Pflegeleistungen ergeben. Betroffen sein könnten unter anderem die Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag sowie Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1.

Da die endgültigen gesetzlichen Regelungen noch nicht feststehen, möchte unsere Geschäftsführerin Monika Kendziora unsere Kundinnen und Kunden sowie ihre Angehörigen frühzeitig über den aktuellen Stand informieren.

Nachfolgend finden Sie ihren Informationsbrief im vollständigen Wortlaut:

Vorabinformation zur geplanten Pflegereform ab dem 01.01.2027

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Angehörige,

wir möchten Sie frühzeitig über mögliche Änderungen im Rahmen der geplanten Pflegereform informieren, die ab dem 01.01.2027 Auswirkungen auf die Finanzierung unserer Leistungen haben könnten.

Nach aktuellem Entwurf sind Änderungen bei der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag sowie beim Leistungsanspruch für Personen mit Pflegegrad 1 vorgesehen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die bisherige Abrechnung unserer Leistungen haben.

Da die endgültigen gesetzlichen Regelungen derzeit noch nicht feststehen, möchten wir zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Sobald verbindliche Informationen vorliegen, werden wir Sie rechtzeitig über mögliche Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Versorgung informieren.

Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und werden Sie frühzeitig über alle weiteren Schritte informieren.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Kendziora

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