Gute Pflege verlangt gute Bezahlung!

Das Gesundheitsvorsorgeweiterentwicklungsgesetz, kurz GVWG, das im Juni 2021 verabschiedet wurde, beinhaltet unter anderem die Tarifpflicht in der Altenpflege. Seit dem 22. September 2022 müssen ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegebetriebe ihr Personal entweder nach Tarif bezahlen oder ein Gehalt in vergleichbarer Höhe anbieten. Nur dann können sie ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegekassen abrechnen. Gute Pflege verlangt eben gute Bezahlung.

Schon lange gute Bezahlung bei Pflegedienst ALT&JUNG

Der Pflegedienst ALT&JUNG in Köln-Sülz bezahlt seine Mitarbeiter*innen schon lange gut. Inhaberin Jutta Krämer hat sich vor Jahren dafür entschieden, denn „zum einen können gute Leute eine gute Bezahlung erwarten – gute Pflege verlangt gute Bezahlung. Zum anderen können wir nur so mit den Krankenhäusern und stationären Einrichtungen mithalten in der Konkurrenz um die Fachkräfte.“

Pflegedienst ALT&JUNG wählt TVöD

Jutta Krämer ist dennoch froh, dass die Tarifpflicht eingeführt wurde. Sie hat für ALT&JUNG Köln-Sülz den TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gewählt. „Ich finde es positiv, dass es jetzt eine klare Regelung gibt. Alle Mitarbeiter*innen oder auch Fachkräfte, die sich für uns interessieren, wissen womit sie rechnen können.“ 

Mitarbeiter*innen von ALT&JUNG Köln-Sülz hätten lieber mehr Kolleg*innen

Jutta Krämer hofft, dass die Tarifpflicht die Diskussion einschränkt, dass in der Pflege zu wenig gezahlt wird. „Wir müssen uns dringend auf die eigentlichen Probleme in der Pflege konzentrieren, den Fachkräftemangel. Meine Mitarbeiter*innen hätten lieber mehr Kolleg*innen als mehr Geld.“

Mehr Beiträge über positive Seiten der Pflege wären schön

„Es wäre schön, wenn sich das mal in der Berichterstattung niederschlagen würde, etwa durch Beiträge über die positiven Seiten der Pflege. Zum Beispiel, dass wir mit ALT&JUNG dafür sorgen, dass so viele alte Menschen in ihren Wohnungen bleiben können“, betont Jutta Krämer ihren Wunsch nach mehr Wertschätzung.