Ab diesem Jahr gibt es einige Neuerungen bei den Entlastungsbeiträgen in der Pflege, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wichtig sind.
Worum genau geht es?
Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst:
Höhere Pflegesachleistungen
Die Beträge für die Pflegesachleistungen (z. B. Einsätze eines Pflegedienstes wie bei uns 😉) werden angehoben! Das bedeutet: Ihr habt mehr finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Höherer Entlastungsbetrag und mehr Flexibilität beim Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag (bislang 125 €, jetzt 131 € monatlich) kann jetzt noch flexibler genutzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Begleitdienste oder zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Damit habt ihr mehr Möglichkeiten, den Alltag zu erleichtern.
Förderung für pflegende Angehörige
Zusätzlich wird die Entlastung von pflegenden Angehörigen stärker in den Fokus gerückt. Die neuen Regelungen sollen es euch leichter machen, Pflege mit Beruf und Alltag zu vereinbaren.
Das umfasst unter anderem:
- Erweiterte Pflegezeitregelungen: Es wird daran gearbeitet, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit (gesetzliche Freistellungen von der Arbeit) flexibler zu gestalten, sodass Berufstätige einfacher für die Pflege eines Angehörigen Zeit finden.
- Förderung von Schulungen und Beratung: Angehörige können einfacher Zugang zu Schulungen und Beratungsangeboten erhalten, um auf die Pflege besser vorbereitet zu sein.
Wir von ALT & JUNG freuen uns, dass durch die Neuregelungen sowohl pflegende Angehörige als auch Pflegebedürftige weiter entlastet werden.
Weiterhin beraten wir von ALT & JUNG umfassend zum gesamten Spektrum der Pflegemöglichkeiten. Genauere Infos vorab befinden sich auf unserer Website unter Leistungen.
Unsere aktuelle Tabelle der Leistungen der Pflegeversicherungen:
