Sie haben Pflegestufe 2, 3 oder 4? Dann sind die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37.3.SGB XI bei Ihnen verpflichtend. Diese Pflicht ist eine sinnvolle Unterstützung seitens der Pflegekassen und Sie können diese Besuche nutzen, um ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Als Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen sie eigenständig darauf achten, dass diese Beratung durch Pflegeexpert*innen regelmäßig stattfinden.
Pflegeexpert:innen von ALT & JUNG sind regelmäßig im Einsatz
Auch die Pflegeexpert:innen von ALT & JUNG sind regelmäßig im Einsatz und stellen im Auftrag der Pflegekassen durch ihre Besuche sicher, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Pflege erhalten. Die Pflegefachkräfte von ALT & JUNG kommen zu Ihnen nach Hause und besprechen gemeinsam mit den Ihnen und Ihren Angehörigen über ihre Bedürfnisse und schauen, wie die Lebenssituation eventuell noch verbessert werden kann.
Ein Beispiel für Pflegeberatung
Agnes F. ist 88 Jahre alt und hat Pflegestufe 2. Sie kann nicht mehr gut laufen und braucht Unterstützung bei der Körperpflege. Sie bezieht Pflegegeld und ihre Tochter hilft ihr im Alltag, da wo es notwendig ist.
Einmal im halben Jahr besucht zusätzlich eine Pflegeexpertin von ALT & JUNG die alte Dame. Dann wird besprochen, ob eine zusätzliche Unterstützung notwendig ist, etwa die Anschaffung eines Rollators oder eines Pflegebetts oder jemand, der für Agnes F. einkaufen geht. Beim letzten Besuch wurde beispielsweise vereinbart, dass die Mitarbeiterin von ALT & JUNG der Pflegekasse mitteilt, dass sie professionelle Unterstützung beim Duschen benötigt, etwas, das ihre Tochter nicht leisten kann.
Darum geht es bei der Pflegeberatung
Bei diesen Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI stellen die Berater:innen Fragen zum Tagesablauf: Sie wollen sich ein Bild vom Pflegealltag zu machen und um einschätzen zu können, wo noch Unterstützung notwendig ist. Schließlich werden hierbei Pflegeleistungen vorgestellt, die eventuell noch nicht ausgeschöpft wurden und zur Entlastung der Pflegenden helfen können.
Die Pflegeexpert:innen beraten zu Themen wie:
- Ist die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt?
- Ist die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Lebens gewährleistet?
- Ist die Wohnsituation noch geeignet?
- Muss eventuell das Bad verändert werden, um den Pflegebedürftigen in seiner hygienischen Versorgung zu unterstützen?
- Müssen Teppiche entfernt werden, damit keine Stolperfallen für Unfälle sorgen?
- Gibt es Bedarf an Hilfsmitteln, etwa einem Rollator, einem Pflegebett?
- Gibt es Bedarf an Pflegehilfsmitteln wie etwa wie Bettschutzeinlagen oder Einmal-Handschuhe?
Außerdem geben die Pflegeberater:innen Angehörigen auch Tipps zu Hebe- und Lagerungstechniken und zu Pflegekursen, die angeboten werden.
Das folgt nach der Beratung der Pflegeexpert:innen
Stellt ein:e Pflegeexpert:in von ALT & JUNG fest, dass die Pflegebedürftigen weitere Hilfe benötigen, berichten sie das an die Pflegekasse und leiten so in die Wege, das Sie entsprechend unterstützt werden. Das kann auch die Empfehlung zu einer Höherstufung des Pflegegrades sein.
Die Pflegekasse erhält auf jeden Fall einen Bericht des Besuches.